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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Badeverbot am Rußweiher

Veröffentlicht: 21.08.2026

BEKANNTMACHUNG

Badeverbot am Rußweiher

Für den gesamten Rußweiher gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Badeverbot!

Die Gesundheitsverwaltung des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab hat bei einer turnusgemäßen Überprüfung des Rußweihers gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) Wasserproben vorgenommen. Hier konnten mikroskopisch erhöhte Konzentrationen an Cyanobakterien („Blaualgen“) festgestellt werden.

Bei „Blaualgen“ handelt es sich um Bakterien, deren verstärktes Vorhandensein im Wasser üblicherweise durch eine ungewöhnliche grüne Trübung des Wassers auffällt. Massenansammlungen führen zu grün-braunen Schlieren im und auf dem Wasser sowie und in besonders starken Fällen zu zusammenhängenden Algenteppichen an der Wasseroberfläche. Diese werden teilweise durch den Wind im Uferbereich zusammengetrieben, können sich je nach Wetter aber auch schnell wieder auflösen.

Blaualgen produzieren Gifte, die gesundheitsschädlich sein können. Bei Kontakt des Wassers mit der Haut und vor allem beim Verschlucken kann es unter anderem zu Haut- und Schleimhautreizungen, Magen-Darm-Beschwerden, Atemnot und allergischen Reaktionen kommen. Die Giftwirkung nimmt mit der Menge verschluckten Wassers zu.

Betroffen sind Personen, die im Wasser schwimmen oder bei anderen Wassersportarten intensiven Kontakt mit dem Wasser haben, z.B. beim Wasserskifahren, Windsurfen, Tauchen und Kopfsprung. Besonders gefährdet sind Kinder und Kleinkinder, die im Wasser oder in der Flachwasserzone spielen. Blaualgen können auch die Gesundheit von Warmblütern wie beispielsweise mitgeführte Hunde beeinträchtigen, etwa wenn diese blaualgenhaltiges Wasser trinken.

Marcus Gradl
1. Bürgermeister

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